Abschreibung von Solaranalagen

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¾   Formen der Photovoltaik- Abschreibung

Photovoltaikanlagen – gleich, ob sie auf dem Dach aufliegen oder als Indach-Anlage fest montiert sind, – gelten steuerlich als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter.

Für diese können drei verschiedene Formen der Abschreibung genutzt werden:

  1.     Investitionsabzug: Schreiben 40% des Netto-Verkaufspreises sofort ab.
  2.     Sonderabschreibung: Schreiben 20% des Netto-Verkaufspreises innerhalb der ersten 5 Jahre ab.
  3.     Lineare Abschreibung: Schreiben 20 Jahre lang je 5% des nach Investitionsabzug und Sonderabschreibung übrigen Nettowerts ab.

Die Umsatzsteuer von 19% erstattet das Finanzamt sofort zurück.
Außerdem können Sie alle weiteren, im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage entstandenen Kosten wie z.B. Dachrenovierungen, Fahrtkosten, Leitern, Reinigungs- und/oder Sicherungsmaterial geltend machen.
Die verschiedenen Absetzungsformen sind kombinierbar: Sie schließen einander nicht aus.

 

 Investment in Solaranlage¬¬

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