Ein Beispiel, das im Unternehmen immer wieder auftreten kann, ist der Anlagenkauf, wobei man hier Unterscheidungen vornehmen muss. Angenommen, es wird eine Büroeinrichtung gekauft, dann ist dies ein Anlagenkauf, wenn damit das eigene Büro eingerichtet wird.
Es ist aber kein Anlagenkauf, wenn man ein Möbelhaus ist und die Büroeinrichtung als Handelsware wieder verkauft wird. Ein Sonderfall beim Anlagenkauf ist dann gegeben, wenn man geringfügiges Anlagevermögen kauft, zum Beispiel einen Drucker oder einen Monitor, wobei der Preis unter der Grenze ist, die gesetzlich vorgegeben wird.