Auftragserteilung

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Eine Auftragserteilung ist die Mitteilung des Auftraggebers an einen Anbieter, dessen Angebot annehmen zu wollen. Wenn das Angebot bindend erstellt wurde und die Auftragserteilung innerhalb der Angebotsbindefrist erfolgte, ist damit der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer rechtsgültig abgeschlossen.
Bei einem freibleibenden Angebot muss der Auftragnehmer noch durch die Auftragsbestätigung für den endgültigen Vertragsabschluss sorgen.
Die Verdingungsordnung Bau (VOB/A) bezeichnet die Auftragserteilung als “Zuschlag” (VOB/A §18 EG Zuschlag)
Die seit 1.1.2009 ungültige DIN 69905 definierte Auftragserteilung als die “Willenserklärung des Auftraggebers an den ausgewählten Anbieter, mit ihm einen Vertrag über Lieferungen und Leistungen abzuschließen.”

 

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