Von der Dachpacht ist immer dann die Rede, wenn der Besitzer des Dachs zwar eine Photovoltaikanlage auf dem Dach besitzt, aber nicht selbst Betreiber selbiger ist. Vielmehr stellt er sein Dach für die Anlage zur Verfügung, er verpachtet es also. Dafür erhält er eine Entschädigung vom Betreiber der Anlage, die individuell in einem entsprechenden Vertrag vereinbart werden kann.