Darlehen oder umgangssprachlich Kredit ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kredit-/Darlehensgeber einem Kredit-/Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung, Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugeben.