Eigenverbrauch ist allgemein der Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen für eigene Zwecke anstelle des Verbrauchs durch Dritte oder speziell der Rechtsbegriff im Umsatzsteuerrecht für die Abgabe vonLeistungen, ohne dass der Unternehmer eine Gegenleistung erhält.
Der Begriff des Eigenverbrauchs geht davon aus, dass jemand beschaffte Leistungen (Waren, Dienstleistungen, sonstige Gegenstände) als Händler oder Wiederverkäufer veräußert und hierfür eine Gegenleistung in Form des Kaufpreises (oder beim Tauschvertrag eine andere Leistung) erhält. Wenn er die Leistung für sich zum Zweck des privaten Verbrauchs behält, liegt Eigenverbrauch vor. Unter Eigenverbrauch versteht man deshalb die Nutzung bzw. Entnahme betrieblicher Vermögensgegenstände für den privaten Gebrauch.