Elektroschrott-Gesetz für Solaranlagen

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Nach dem neuen Elektroschrottgesetz müssen ab dem 1.02.2016 auch Fotovoltaikmodule recycelt werden. Verantwortlich für das Recycling sind deren Hersteller. Ab sofort können Verbraucher defekte oder ausgediente Solarstrommodule bei Sammelstellen abgeben.

Fotovoltaikmodule fallen nunmehr unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Das bedeutet: Sie dürfen nicht einfach auf den Müll wandern, sondern gehen zum Recycling. Die Entsorgung und Abholung bei den Kommunen verantworten die Hersteller. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hat dazu mindestens eine Sammelstelle einzurichten. Dort können Verbraucher ihre Module kostenlos abgeben. Allerdings gilt alles, was über die für einen Haushalt typische Anzahl hinausgeht, als gewerblicher Abfall. Diesen muss eine Sammelstelle nicht annehmen. Größere Lieferungen sollten zudem vorab angemeldet werden.

 

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