Kapital, das von außen (durch Anleihen, langfristige Darlehen o. Ä.) zur Verfügung gestellt wird. Fremdkapital dient der Finanzierung des Unternehmensvermögens. Der Fremdkapitalgeber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, er ist Gläubiger, der einen Anspruch auf Rück- bzw. Auszahlung (Tilgung) und ggf. Zinszahlung hat. Das Fremdkapital wird der Unternehmung durch den Fremdkapitalgeber langfristig (Anleihen, Hypotheken etc.) bzw. mittel- oder kurzfristig zur Verfügung gestellt.