Pachtzins

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Der Pachtzins ist der Betrag, der als Gegenleistung für die Gebrauchsüberlassung der Pachtsache an den Verpächter gezahlt werden muss, meist in monatlichem Rhythmus, ähnlich der Miete. Wann der Pachtzins fällig ist, richtet sich grundsätzlich nach den vom Pächter und Verpächter vereinbarten Bestimmungen im Pachtvertrag. Fehlt eine solche Bestimmung, so regelt das Gesetz, dass der Pachtzins erst am Ende der Pachtzeit gezahlt werden muss, oder, wenn der Pachtvertrag in Zeitabschnitte unterteilt ist, am ersten Werktag nach Ablauf eines Pachtabschnitts.

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