Unter Sachwert versteht man den Wert von beweglichen Sachen und Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, der insbesondere im Finanzwesen im Rahmen der Wertermittlung von Bedeutung ist.
Im Allgemeinen ist ein Sachwert ein von Geldwertschwankungen unabhängiges Gut.
Der Wert besonders wertvoller Vermögensgegenstände (Schmuck, Kraftfahrzeuge, Maschinen, Flugzeuge, Schiffe, Immobilien) muss beim Erwerb abschätzbar sein, damit der Käufer einen angemessenen Preis zahlt. Da sich der aktuelle Wert während der Bestandshaltung verändert, ist auch in vielen Fällen eine Aktualisierung des Sachwerts erforderlich. Die Ermittlung des aktuellen Sachwerts wird dabei kundigen Sachverständigen überlassen, den Gutachtern oder Gutachterausschüssen. Die Ermittlung des Sachwerts war für den Gesetzgeber so bedeutsam, dass er mit der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ein spezifisches Gesetz für Immobilien erließ. Auch das – der steuerlichen Bewertung dienende – Bewertungsgesetz (BewG) beinhaltet wesentliche Aspekte der Grundstücksbewertung. Außerdem befassen sich auch allgemeine Gesetze wie das Bundesbaugesetz (BBauG) mit Aspekten der Sachwertermittlung. Der Sachwert spielt ebenso bei der Bewertung von Vermögensgegenständen bei Unternehmen eine Rolle, wobei das Bilanzrecht auf die Wertkonventionen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurückgreift.