Sonder-AfA

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Bei der geplanten „Sonder-AfA“ oder auch „degressiven AfA“ oder auch Sonderabschreibung dürfen einkommensteuerpflichtige Personen beim Neubau von Mietwohnungen schneller abschreiben. Geplant ist derzeit eine zusätzliche Abschreibungsrate von 10% im ersten und zweiten Jahr sowie 9% im dritten Jahr. Zusammen mit der normalen AfA (2% p.a.) ergibt sich also für die ersten drei Jahre eine Abschreibung von 35% statt 6%: (2×10%+1×9%)+(3×2%)=29%+6%=35%. Der Restwert von 65% wird anschließend gleichmäßig über die verbleibenden 47 Jahre des „Normalabschreibungszeitraumes“ abgeschrieben. Falls die Sonderabschreibung nicht voll ausgeschöpft wurde oder die Grenze von 2.000 Euro/qm bzw. 1.800 Euro/qm Baukosten überschritten wurde, liegt der verbleibende Abschreibungssatz entsprechend höher.

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