Eine Verbindlichkeit ist im Schuldrecht die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber seinem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne steht Verbindlichkeit für eine noch offene finanzielle Verpflichtung eines Unternehmens gegenüber einem Lieferanten oder sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zur Verbindlichkeit ist die korrespondierende Forderung.
Allgemein besteht die Verbindlichkeit darin, dass der Schuldner verpflichtet ist, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Diese Verbindlichkeit besteht solange, bis sie bei Fälligkeit erfüllt wird. Forderungen sind das korrespondierende Gegenstück zur Verbindlichkeit. Wegen des den Schuldner bindenden Charakters einer Forderung spricht man auch von Verbindlichkeit des Schuldners. Zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit muss der Schuldner meist etwas tun, also beispielsweise den Kaufpreis zahlen oder die Ware liefern.