Volleinspeisung

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Die Volleinspeisung liegt immer dann vor, wenn der gesamte Strom, der durch eine PV Anlage erzeugt wird, in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Der Anlagenbetreiber entnimmt somit keinen Strom, um sich selbst zu versorgen (Eigenverbrauch), sondern liefert den gesamten Strom an den Netzbetreiber. Dies wird in aller Regel vertraglich vereinbart. Für die Volleinspeisung erhält der Anlagenbetreiber dann die entsprechende Einspeisevergütung. Er bezieht den benötigten Strom aus dem öffentlichen Netz zu den üblichen Kosten. Die Einspeisevergütung liegt dabei in der Regel niedriger, als bei Eigenverbrauch, wo eine Eigenverbrauchsvergütung gezahlt wird.

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