Solaranlage

Nutzen Sie eine Solar – Anlage als nachhaltigen Sachwert mit hohen steuerlichen Vorteilen!

Die großen Stromkonzerne zeigen wie lukrativ Investitionen in Solarkraftwerk sind. Strom gehört mittlerweile neben Trinken und Essen zu den 3 Grundbedürfnissen des Menschen.

Was bietet Ihnen unser Produkt?

Kaufen Sie bei uns eine PV-Anlage auf einer gepachteten Dachfläche und nutzen dadurch eine sichere Form der Anlage. Mit 20 – 40 Jahren Pachtvertrag und hoher staatlicher Förderung.

Wir stehen seit vielen Jahren für Qualität und Erfahrung und bieten Ihnen den Service einer vollständig installierten und montierten PV-Anlage.

Ausgezeichnete Bonität

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Sichere Form der Anlage

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Dach mit 20-40 Jahren Pachtvertrag

Vollständig montierte PV-Anlage

Wartungsvertrag inkl. Technik-Versicherung

Stromabnehmer für langfristige Einnahmen

Wir liefern Ihnen ein Rundum-Service-Paket

Hohe staatliche Förderung

Qualität + Erfahrung

Durch ein umweltfreundliches und einzigartiges Konzept, bietet der Gesetzgeber mit dem Erneuerbaren Energie Gesetz jedem Bürger die Möglichkeit, selbst Energieproduzent zu werden und sich dabei auch noch verloren geglaubte Steuern zurück zu holen.

Sie erwerben eine schlüsselfertige sowie grundbuch besicherte Solaranlage auf langfristig gepachteten Dächern und erhalten über 20 Jahre zzgl. bis zu weiteren 20 Jahren planbare Erträge (Sonnenrente).  

Der Preis für den erzeugten Strom ist durch das EEG garantiert und wird monatlich ausgezahlt. 

Damit besitzen Sie eine eigene Photovoltaik Anlage als ertragsstarke und

krisensichere Sachwertanlage.

Als Investor können Sie den Umfang und die Art einer Finanzierung, auch ohne Eigenkapital, selbst bestimmen. 

Über den Investitionsabzugsbetrag können Sie sich verloren geglaubte Steuern wieder von Ihrem Finanzamt zurückholen.

Ausgewählte Partner (z.B. eine Energiegenossenschaft oder professionelle Verwalter)

managen die einzelnen PV-Anlagen über die gesamte Laufzeit und erstellen fortlaufend die monatliche Abrechnung für Ihre Anlage.

Eine Allgefahrenversicherung sowie ein Wartungsvertrag ist ebenfalls in unserem Komplettservice enthalten.

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung: Eigenkapitalbildung durch Steuerersparnis

Grundsatz

Für künftige Investitionen in den nachfolgenden 3 Jahren, darf vorab im lau- fenden Jahr bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Investition einkom- mensteuerlich abgezogen werden = Investitionsabzugsbetrag IAB. Nach- träglicher Abzug, z.B. bei Mehrergebnissen Betriebsprüfung, ist u.U. möglich.

Voraussetzungen

Das Betriebsvermögen darf (IAB im laufenden Jahr / bei Sonderabschreibung im Vorjahr) bei Bilanzierung nicht mehr als 235.000 Euro betragen. Wert des Betriebsvermögens ist der Saldo aus Aktiva minus Passiva (≈Kapital); Gewerbesteuerrückstellung/Sonderabschreibung abzugsfähig, IAB nicht. Diese Grenze wird im Regelfall bei Neugründung nicht überschritten.

Der Gewinn darf bei Einnahmen-Überschussrechnung (IAB im laufenden Jahr / bei Sonderabschreibung im Vorjahr) nicht mehr als 100.000 Euro betra- gen. Diese Grenze wird im Regelfall bei Neugründung nicht überschritten; in Grenzfällen kann Übergang zur Bilanzierung in Erwägung gezogen werden.

Details

Neues sowie gebrauchtes bewegliches Anlagevermögen ist begünstigt. Im- materielles Anlagevermögen (z.B. Lizenzen, Software) ist nicht begünstigt
Der Investitionszeitraum umfasst die folgenden drei Wirtschaftsjahre
Muss mindestens bis zum Ende des der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben Muss (fast) ausschließlich betrieblich genutzt werden (bei PKW Fahrtenbuch) Zur Geltendmachung genügt Angabe von Funktion und voraussichtliche Kosten; bei Neugründung: Nachweis fester Investitionsabsicht
Der maximale IAB beträgt 40% aus 500.000 Euro entsprechend 200.000 Euro. Bei Gesellschaften: quotale Verteilung auf Gesellschafter.

Achtung

Wird die geplante Investition nicht innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums realisiert oder wird eine andere Investition getätigt, muss der IAB rück- wirkend gewinnerhöhend aufgelöst werden. Es werden dann Nachzahlungs- zinsen von 0,5% pro Monat (6% p.a.) festgesetzt.

Sonderabschreibung plus Abschreibung

Im Jahr der Investition / den folgenden vier Jahren (beliebige Verteilung) dürfen vom auf 60% gekürzten Restwert bis zu 20% Sonderabschreibung (60% x 20% = 12%) zusätzlich zur linearen Abschreibung abgesetzt werden.

Alternative ohne IAB: Investition plus Sonderabschreibung im laufenden Jahr

Bei einer Investition im laufenden Jahr ohne vorherigen IAB, kann unter Ein- haltung der Voraussetzungen (s.o.), anstelle des IAB, bis zu 20% Sonderab- schreibung zusätzlich zur linearen Abschreibung, abgesetzt werden.
Diese Alternative ist betragsmäßig nicht limitiert und begünstigt damit auch Investitionen über 500.000 Euro.

Beispielrechnung Photovoltaikanlage

Annahme: Investitionsabzugsbetrag 2015, Anschaffung/Herstellung Mai 2016, Abschreibung (AfA) linear 5%

2015 Bestellung 40% hieraus

2016 Anschaffung/Herstellung Bemessungsgrundlage für Abschreibungen 60%

Sonderabschreibung 20% Vollansatz

5% lineare Abschreibung anteilig für 8 Monate Gesamte Abschreibung 2016

100.000 € Kaufpreis (Beispiel, max. 500.000 €) 40.000 € Investitionsabzugsbetrag IAB 2015

60.000 € (100.000€ – IAB 40.000€)

12.000 € 2.000 €

14.000 € Abschreibungen 2016

Investitionsabzugsbetrag + Abschreibung 2015/1654.000 € (entspr. 54% in den ersten 2 Jahren)
Weitere jährliche lineare Abschreibung3.000 € (Restwert 46.000 € Laufzeit 15,3 Jahre)

Dipl.-Kfm. Manfred Speidel, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, München – www.manfredspeidel.de – IAB V. 15.4

Nutzen Sie die Kraft der Sonne

„Sonnenrente“ – Sicherer und langfristiger Ertrag

Mittlerweile lassen sich von jahrzehntelangen Erfahrungswerten und Gutachten die Erträge von Photovoltaikanlagen mit sehr hoher Genauigkeit bewerten. So können Investoren an besonders attraktiven Steuervorteilen und überdurchschnittlichen Erträgen, bei gleichzeitig hoher Sicherheit (Sachwert-Eigentum, ähnlich wie eine Immobilie) partizipieren.

Gleichmäßige Einnahmen, die einerseits durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und andererseits durch garantierte und festgeschriebene Abnahmeverträge von Stromverbrauchern langfristig geregelt sind, sorgen für überdurchschnittliche, lukrative und steigende Erträge. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen sind zudem gesetzlich verpflichtet, den sauber produzierten Strom mit einer garantierten Vergütung pro Kilowattstunde abzunehmen.

Ein optimales Management und die professionelle Verwaltung durch eine Energiegenossenschaft, sorgen zusätzlich für eine sichere und langfristig hohe Rendite. Dabei gilt: Je früher man selbst aktiv wird und einsteigt, desto früher partizipiert man an sicheren Stromerträgen. Jede Photovoltaikanlage wird fernüberwacht und professionell gewartet. Durch eine Allgefahrenversicherung sind zudem alle Komponenten des Solarkraftwerks umfassend versichert – sogar etwaige Ertragsausfälle werden abgedeckt.

Wie sieht die Berechnung an einem konkreten Beispiel aus?

In dem Berechnungsbeispiel wird von Anschaungskosten für die Photovoltaikanlage von 94.800 EUR ausgegangen und als Ihr persönlicher Steuersatz 35 % angenommen. Um die Auswirkung für volle Kalenderjahre zu haben, wird zur Vereinfachung eine Lieferung am 1.1. des Jahres 2 unterstellt.

Jahr 1:
Verbindliche Bestellung der Anlage, Kauf aber erst im Jahr 2                                  Investitionsabzugsbetrag: 94.800 EUR x 40 % -37.920 EUR
Minderung des zu versteuernden Einkommens -37.920 EUR

Steuerersparnis: 37.920 EUR x 35 % Steuersatz 13.272 EUR

Jahr 2:
Kauf der Anlage am 1.1.                                                                                                Bemessungsgrundlage für die lineare Abschreibung und die Sonderabschreibung: 56.880 EUR (94.800 EUR Anschaffungskosten abzüglich Investitionsabzugsbetrag)
Einnahmen jährlich aus Sonnenenergie (Einspeisevergütung) +6.730 EUR
Betriebs- und Versicherungskosten jährlich -820 EUR
Zinsen bei voller Finanzierung (1,5 % nom.) -1.422 EUR
Sonderabschreibung 56.880 EUR x 20 % -11.376 EUR
lineare Abschreibung 56.880 EUR x 5 % -2.844 EUR
Minderung des zu versteuernden Einkommens -10.433 EUR

Steuerersparnis: 16.462 EUR x 35 % Steuersatz 5.761 EUR

Jahr 3:
Einnahmen jährlich aus Sonnenenergie + 6.730 EUR
Betriebs- und Versicherungskosten jährlich -820 EUR
Zinsen bei voller Finanzierung -1.442 EUR
lineare Abschreibung 2.844 EUR
Überschuss („Sonnenrente“) +1.624 EUR

Steuerersparnis insgesamt in den ersten zwei Jahren 19.033 EUR

Jahr 15-20:
Das Darlehen ist getilgt, die Steuervergünstigung bleibt noch bestehen                                        Einnahmen jährlich aus Sonnenenergie 6.730 EUR
Betriebs- und Versicherungskosten jährlich -820 EUR
lineare Abschreibung -2.844 EUR

Überschuss („Sonnenrente“) 3.066 EUR

Jahr 21…
Ab dem 21. Jahr entfällt die Abschreibung aus der Berechnung                                                    Einnahmen jährlich aus Sonnenenergie +6.730 EU
Betriebs- und Versicherungskosten jährlich -820 EUR

Überschuss („Sonnenrente“) 5.910 EUR

In dieser Beispielrechnung sind der Übersichtlichkeithalber steuerliches Ergebnis und betriebswirtschaftliches Ergebnis nicht getrennt. In einer langfristigen, individuellen Betrachtung finden auch weitere Parameter wie Strompreiserhöhungen, Annuitätenverlauf oder der Beginn von Rücklagenbildung Eingang.

Welche Abschreibungen können geltend gemacht werden?

Die Anlage wird einerseits linear auf volle 20 Jahre abgeschrieben. Das heißt, 5 % Anschaffungskosten der Anlage, können jährlich als Ausgabe geltend gemacht werden. Weiterhin ist eine besonders interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeit durch den im Gesetz festgelegten, sogenannten Investitionsabzugsbetrag (IAB) und eine weitere Sonderabschreibung gegeben.
Der Investitionsabzugsbetrag kann sogar schon in den Jahren vor der eigentlichen Investition (dem Kauf) gebildet werden. Hierbei können bis zu 40 % der geplanten Anschaffungskosten der Anlage von den anderen Einkünften abgezogen werden. So können in den Vorjahren andere Einkünfte um diesen Investitionsabzugsbetrag vermindert werden. Dies führt zu einer Verminderung der Steuerlast und wirkt sich durch die Erstattung von Steuerzahlungen aus.
Die o.g. lineare Abschreibung, erfolgt dann noch auf die, um den Investitionsabzugsbetrag verminderten Anschaffungskosten. Die Steuerentlastung wird also vorgezogen, wodurch auch gleichzeitig ein Finanzierungsvorteil entsteht. In einer Prognoserechnung kann die zutreffende Abschreibung individuell erstellt und optimal ermittelt werden.
Außerdem können Sie in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung bis zu insgesamt 20 % der (gegebenenfalls um den Investitionsabzugsbetrag geminderten) Anschaffungskosten geltend machen. Diese Sonderabschreibung kann auch ohne Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags geltend gemacht werden. Auch hier können wir gerne eine individuelle Prognoserechnung für Sie erstellen. Insgesamt gesehen also lineare Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung – werden im Zeitraum von 20 Jahren 100 % der Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlage steuerlich als Ausgabe berücksichtigt.

Wie ermittelt sich der Gewinn?

Ganz einfach: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn

Die Einnahmen sind die laufenden monatlichen Vergütungen für den Strom, die der Investor erhält. An Ausgaben gibt es zum einen die laufenden Ausgaben für den Betrieb der Anlage, zum anderen die Zinsen aus der Finanzierung der Anlage. Und dann natürlich die Abschreibung der Anschaungskosten. Auch die Kosten für den Steuerberater – sofern gewünscht – können geltend gemacht werden.

Steuerliche Betrachtung!

Was ist nach dem Erwerb der Anlage zu tun?

Auch als Privatperson wird jeder Investor aus steuerlicher Sicht zum „Unternehmer“. Der Betrieb der Photovoltaikanlage wird vom Finanzamt wie ein „Gewerbebetrieb“ behandelt.      Daher ist eine Mitteilung an das Finanzamt erforderlich, in welcher der Erwerb und Betrieb der Anlage mitgeteilt wird. Je nach Finanzamt leider gibt es noch keine bundeseinheitliche Vorgehensweise der Finanzämter wird ein Fragebogen übersandt. Die Angaben in diesem Fragebogen sind wichtig, daher können wir oder ein mit uns kooperierender Steuerberater (auch in Ihrer Wohnortnähe) diesen Vorgang für einen Investor gerne übernehmen.

Nach Eingang des Fragebogens beim Finanzamt wird dem Eigentümer eine Steuernummer für den Betrieb seiner Photovoltaikanlage zugeteilt. Nun kann eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden, mit der die beim Kauf der Anlage ausgewiesene Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet wird.

PV-Direktinvestition

Wir sind seit 2011 als Projektentwickler und Produktpartner erfolgreich im Markt. In der Zwischenzeit wurden über 180 Projekte an mehr als 850 Kunden, mit einem Verkaufsvolumen von über 110 Millionen Umsatz, realisiert.

Sichere Technik

Die Technik von Solaranlagen ist seit vielen Jahren ausgereift, wartungsarm und von langer Lebensdauer. Moderne Qualitäts-Solarmodule haben eine störungsfreie Lebenserwartung von 30 – 40 Jahren. Solarmodule wandeln das Sonnenlicht, das Spannung auf den Solarzellen erzeugt, völlig lautlos in elektrischen Gleichstrom um. Photovoltaikanlagen produzieren keinerlei Emissionen während ihres nahezu verschleißfreien Betriebes. Daher ist die Lebensdauer von Solarmodulen sehr hoch und die Leistungs-Gewährleistung der guten Hersteller wird inzwischen über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten gewährt. Der Wechselrichter wandelt den von den Solarmodulen

erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, damit er in das Stromnetz eingespeist werden kann.   Mit einem modernen Einspeise-und Kontrollsystem, können die aktuelle Anlagenleistung und alle weiteren Informationen von überall bequem über das Internet abgefragt werden. Alle Daten können auch mit einem Smartphone oder Tablet-PC abgerufen werden. Die Erträge werden in einer genauen Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresansicht angezeigt. Zu jeder Zeit und von jedem Ort der Welt. Ziel ist es, den Investor so nah wie möglich an das Investment zu bringen, um ihm die höchstmögliche Rendite zu ermöglichen.

 

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